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Gebäude - Versicherung

Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus

Mehrfamilienhaus

 
     
     
 

Wohngebäudeversicherung - Einfamilienhaus & Zweifamilienhaus

Die Wohngebäudeversicherung für das EFH sichert ihre geschaffenen Werte. Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Ihren Versicherungsschutz können sie auf weitere Elementargefahren ausdehnen und absichern.

Elementarschäden können eintreten durch:

  • Erdbeben

  • Erdrutsch

  • Überschwemmung

  • Lawinen

  • Schneedruck (Nachgeben der tragenden Elemente durch zu hohe Schneelast)

Zu den Grundstücksbestandteilen zählen:

  • Hof- und Gehwegbefestigungen

  • Terrassenbefestigung

  • Überdachungen und Pergolen

  • Einfriedungen

  • Markise

  • Behälter für Reststofftonnen

  • Briefkastenanlagen

  • Beleuchtung (Wegebeleuchtung usw.)

Bis zur Höhe des ortsüblichen Neubauwertes wird Ihnen in der Regel jeder Schaden ersetzt. Wird ihr Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus zum gleitenden Neuwert versichert, ist eine Unterversicherung (durch steigende Bau- und Lohnkosten) ausgeschlossen.

Sollte es zu einem Großschaden an ihrem EFH / ZFH kommen, ist sichergestellt, dass Sie ihr Eigenturm wieder komplett neu errichten können.

 

Gerne beantwortet Frau Bunk ihre Fragen zur Einfamilienhaus / Zweifamilienhaus Wohngebäudeversicherung. Hier geht's zur

  Gebäudeversicherung für Einfamilienhäuser (EFH) und Zweifamilienhäuser (ZFH)

 

 

 

 

 

Wohngebäudeversicherung - Mehrfamilienhaus

Die Wohngebäudeversicherung für das MFH sichert ihre geschaffenen Werte. Sie deckt Schäden durch Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel ab. Auch hier können sie Ihren Versicherungsschutz  auf weitere Elementargefahren ausdehnen und absichern.

Elementarschäden können eintreten durch:

  • Erdbeben

  • Erdrutsch

  • Überschwemmung

  • Lawinen

  • Schneedruck (Nachgeben der tragenden Elemente durch zu hohe Schneelast)

Zu den Grundstücksbestandteilen zählen:

  • Hof- und Gehwegbefestigungen

  • Terrassenbefestigung

  • Überdachungen und Pergolen

  • Einfriedungen

  • Markise

  • Behälter für Reststofftonnen

  • Briefkastenanlagen

  • Beleuchtung (Wegebeleuchtung usw.)

Bis zur Höhe des ortsüblichen Neubauwertes wird Ihnen in der Regel jeder Schaden ersetzt. Wird ihr Mehrfamilienhaus durch eine gleitende Neuwertversicherung versichert, ist eine Unterversicherung (durch steigende Bau- und Lohnkosten) ausgeschlossen.

Sollte es zu einem Großschaden an ihrem MFH kommen, ist sichergestellt, dass Sie ihr Mehrfamilienhaus wieder komplett neu errichten können.

 

Gerne beantwortet Frau Bunk ihre Fragen zur Mehrfamilienhaus Wohngebäudeversicherung. Hier geht's zu Ihrer Versicherungsberatung für Mehrfamilienhäuser (MFH)

 

 

 

 

 

 

 

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