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Versicherungen Vorsorge Finanzen |
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Glossar Versicherungsbegriffe |
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Buchstabe W |
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| Wertbehältnisse und Tresorräume | ||
| Wertbehältnisse und Tresorräume Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe. Um einheitliche Gütebedingungen bzw. Prüfvorschriften zu entwickeln, wurde die Forschungs- und Prüfgemeinschaft Geldschränke und Tresoranlagen e.V. gegründet. Sie überwacht die Einhaltung der Gütebedingungen bei der Herstellung bzw. veranlasst eine Prüfung nach den jeweils geltenden Prüfvorschriften. Tresorräume (Wände und Türen), Panzer-Geldschränke sowie Wertschränke der Sicherheitsstufe C, die den Gütebedingungen entsprechen bzw. die Prüfung nach den jeweils geltenden Prüfvorschriften erfolgreich bestanden haben, tragen einen Prüfvermerk mit zugehöriger Sicherheitsstufe. |
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| Wiederbeschaffungswert | ||
| Wiederbeschaffungswert Unter Wiederbeschaffungswert ist die Summe zu verstehen, die bei Wiederbeschaffung eines Fahrzeuges gleicher Art und Güte sowie gleichen Abnutzungszustands im Bereich des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers durchschnittlich aufgewendet werden muss. |
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| Wildschaden | ||
| Wildschaden Unter Wildschaden versteht man den Schaden, der dadurch entsteht, dass das in Bewegung befindliche Fahrzeug mit Haarwild kollidiert. Folgende Tiere gehören nach § 2 Bundesjagdgesetz zum Haarwild: Wisent, Elch, Rotwild, Damwild, Gams, Steinwild und Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase, Schneehase und Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Steinmarder und Baummarder, Mauswiesel, Dachs, Fischotter, Seehund, Iltis und Hermelin. Haus- und Nutztiere gehören nicht zum Haarwild! Voraussetzung für einen Haarwildschaden ist, dass sich das versicherte Fahrzeug bei der Kollision in Bewegung befand. Ist dies nicht der Fall, liegt kein Wildschaden vor. |
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| Wohnfläche | ||
| Wohnfläche Die Wohnfläche ist die Grundfläche aller Räume einer Wohnung (einschließlich der Hobbyräume). Nicht zu berücksichtigen sind Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen sowie Keller, Speicher und Bodenräume, die nicht zu Wohn- oder Hobbyzwecken genutzt werden. Die Wohnfläche wird im Versicherungsantrag erfragt und ist Tarifierungsinstrument. Gerade deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die Feststellung der Wohnungsgröße mit besonderer Sorgfalt getroffen und ggf. überprüft wird. Tipp: Wenn in Ihrem Mietvertrag in der Wohnflächenberechnung anteilig Terrassen- oder Balkone eingerechnet sind, so können sie diese für die Berechnung der Wohnfläche für die Hausratversicherung wieder herausrechnen. |
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